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Was geschieht mit dem Darlehen, wenn der Darlehnsnehmer verstirbt?
Das Darlehen ist über die Lebensversicherung abgedeckt, sollte
der Darlehensnehmer innerhalb der Laufzeit des Vertrages ver-
sterben, wird das Darlehen über die Lebensversicherung getilgt.
Überschüsse der Lebensversicherung werden an den in der Le-
bensversicherung eingetragenen Nutznießer (Ehepartner etc.) aus-
gezahlt.
Kann das Darlehen vor der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt
werden?
Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich, eventuell müssen Sie
aber steuerliche Nachteile in Bezug auf die Ausschüttung der Ge-
winnanteile in Kauf nehmen. Konsultieren Sie bitte Ihren Steuer-
berater,
der Sie über die jeweils zum Zeitpunkt der Vertragsauf-
lösung gültigen
steuergesetzlichen Regelungen informiert.
Ist eine vorzeitige Teiltilgung des Darlehens möglich?
Teiltilgung des Darlehens können Sie jederzeit ablösen, diese
wirken
sich sowohl auf die Darlehnssumme als auch auf die Lebensversicherung aus,
d.h. für Sie: Ihre monatliche Belast-
ung wird geringer. Auf die Laufzeit
des Vertrages nehmen Teil-
tilgungen keinen Einfluss
Wie wirkt sich die Zinsentwicklung auf mein Darlehen aus?
Der vereinbarte Zinssatz bei Vertragsabschluss gilt für die ge-
samte
Laufzeit des Darlehensvertrages, d.h. es wird keine Zins-
erhöhung aber
auch keine Zinssenkung geben.
Wie hoch sind die Gewinnanteile aus der
Lebensversich-
erung die nach Ablauf des Darlehens ausgezahlt werden?
Die angegebene prozentuale Gewinnbeteiligung aus der Lebens-
versicherung
bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschafts-
jahr. Diese
Gewinndividenden sind jedoch nicht auf weitere Wirt-
schaftsjahre übertragbar, sondern werden nach jedem abge-
schlossenen Wirtschaftsjahr im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ist eine Bezugsänderung möglich?
Eine Bezugsänderung ist jederzeit möglich, da der Darlehens-
nehmer
gleichzeitig auch der Antragssteller der Lebensversich-
erung ist.
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