Was geschieht mit dem Darlehen, wenn der Darlehnsnehmer verstirbt?
Das Darlehen ist über die Lebensversicherung abgedeckt, sollte 
der Darlehensnehmer innerhalb der Laufzeit des Vertrages ver-
sterben, wird das Darlehen über die Lebensversicherung getilgt.
Überschüsse der Lebensversicherung werden an den in der Le-
bensversicherung eingetragenen Nutznießer (Ehepartner etc.) aus-
gezahlt.

Kann das Darlehen vor der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden?
Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich, eventuell müssen Sie 
aber steuerliche Nachteile in Bezug auf die Ausschüttung der Ge-
winnanteile in Kauf nehmen. Konsultieren Sie bitte Ihren Steuer-
berater, der Sie über die jeweils zum Zeitpunkt der Vertragsauf-
lösung gültigen steuergesetzlichen Regelungen informiert.

Ist eine vorzeitige Teiltilgung des Darlehens möglich?
Teiltilgung des Darlehens können Sie jederzeit ablösen, diese 
wirken sich sowohl auf die Darlehnssumme als auch auf die Lebensversicherung aus, d.h. für Sie: Ihre monatliche Belast-
ung wird geringer. Auf die Laufzeit des Vertrages nehmen Teil-
tilgungen keinen Einfluss

Wie wirkt sich die Zinsentwicklung auf mein Darlehen aus?
Der vereinbarte Zinssatz bei Vertragsabschluss gilt für die ge-
samte Laufzeit des Darlehensvertrages, d.h. es wird keine Zins-
erhöhung aber auch keine Zinssenkung geben.

Wie hoch sind die Gewinnanteile aus der Lebensversich-
erung die nach Ablauf des Darlehens ausgezahlt werden?
Die angegebene prozentuale Gewinnbeteiligung aus der Lebens-
versicherung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschafts-
jahr. Diese Gewinndividenden sind jedoch nicht auf weitere Wirt-
schaftsjahre übertragbar, sondern werden nach jedem abge-
schlossenen Wirtschaftsjahr im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ist eine Bezugsänderung möglich?
Eine Bezugsänderung ist jederzeit möglich, da der Darlehens-
nehmer gleichzeitig auch der Antragssteller der Lebensversich-
erung ist.