Ein Beamtendarlehen ist eine längerfristige
Finanzierung, die sich
durch einen besonders niedrigen Zinssatz auszeichnet, der in der
Regel deutlich unter den Zinssätzen für Ratenkredite von Banken
und Sparkassen liegt. An dieser Stelle haben wir einige Vorteile
für Sie aufgelistet:
Der Zinssatz wird für die komplette Laufzeit
des Darlehens festgeschrieben
Der aktuelle Zinssatz für Darlehen mit einer Laufzeit von 12 - 14
Jahren beträgt derzeit nominal 5,50%, effektiv 6,04%, bei
15 - 20 Jahren derzeit nominal 5,95%, effektiv 6,53% Dis-
agio je nach Laufzeit 3 - 4% Darlehenssumme von 5.000 ,- bis
75.000,- EUR.
Garantierter Zinssatz über die gesamte Laufzeit
Der günstige Zinssatz für das Darlehen gilt für die gesamte Laufzeit
von 12-20 Jahren. Das Darlehen ist also nicht den Schwankungen
des Kapitalmarktes unterworfen.
Das Darlehen ist individuell verwendbar
Bezüglich der Nutzung des Darlehens werden Ihnen keine Be-
schränkungen auferlegt. Bedingt durch die günstigen Zinssätze
eignet es sich aber besonders für die Ablösung Ihrer Altkredite.
So entstehen Ihre Gewinne
Ihre Kapitalversicherung ist an den Überschüssen der Hamburg-
Mannheimer beteiligt. Unser Anlageprinzip steht unter dem Motto:
bestmögliche Rendite bei größtmöglicher Sicherheit. Das sind wir Ihrem
Vertrauen schuldig. Die erwirtschafteten Überschüsse geben wir fast
vollständig an unsere Kunden weiter.
Überschüsse entstehen:
- aus der rentablen Anlage z. B. in Grundbesitz, Hypotheken und
Wertpapieren;
- aus einer rationellem und Kosten sparenden Verwaltung;
- aus einem günstigen Risikoverlauf, d. h. wenn weniger
Versicherungsfälle eintreten als kalkuliert.
Mit der Überschussbeteiligung können Renditen erzielt werden, die
Vergleiche mit anderen Anlageformen nicht zu scheuen brauchen.
Mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung haben Sie sich für
eine gute und langfristige Geldanlage entschieden. Die höchsten
Leistungen erzielen Sie zum Vertragsende und nicht schon vorher,
etwa bei einer Kündigung.
Steuerliche Informationen zur Kapitallebensversicherung
Beachten Sie die Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz
(AltEinKG). Zum 1. Januar 2005 ist das Gesetz zur Neuordnung der
einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeauf-
wendungen und Altersbezügen kurz (Alterseinkünftegesetz) in Kraft
getreten.
Bei Ablauf Ihres Vertrages im Erlebensfall ist die Differenz zwischen
Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beträge (ohne
Zusatzversicherungen) individuell einkommenssteuerpflichtig. Sind Sie
Bezieher der Erlebensfallleistung und haben im Zeitpunkt der Auszahlung
das 60. Lebensjahr vollendet, und bestand eine Vertragslaufzeit von
mindestens 12 Jahren, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages
steuerpflichtig. Im Auszahlungszeitpunkt wird auf den einkommensteuer-
pflichtigen Ertrag eine Kapitalertragssteuer (zzt. 25%) zzgl. SolZ. Einbe-
halten und an das Finanzamt abgeführt. Dieser Kapitalertragsteuerabzug
ist lediglich eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuerschuld.
Genießen Sie den Schutz einer Lebensversicherung
Das Darlehen wird über eine Lebensversicherung abgesichert. Mit
der Fälligkeit der Lebensversicherung wird das Darlehenskonto
automatisch getilgt. Sollten Sie wider erwarten innerhalb der Ablauf-
zeit
versterben, wird das Darlehenskonto aus der Lebensversicherung
getilgt und Ihren Angehörigen der Überschussanteil ausgezahlt.
Bei Dienstunfähigkeit besteht für Sie Beitragsfreiheit
Bei Dienstunfähigkeit während der Laufzeit entfällt die Beitragszahl-
ung (Zinsen und Versicherungsbeiträge), wenn dieses Risiko durch
eine Zusatzvereinbarung berücksichtigt wird (Sprechen Sie mit uns
über weitere Einzelheiten).
Geringe und gleichbleibende Aufwendungen über die
komplette Laufzeit
Da der Zinssatz über die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrie-
ben wird, steht Ihnen eine weitreichende Finanzplanung offen. Zu-
sätzlich können Sie jederzeit Teiltilgungen leisten, die sich sowohl
auf das Darlehen, als auch auf die Lebensversicherung auswirken.
Dieser Umstand bedeutet für Sie eine geringere monatliche Be-
lastung.
Die Vertragslaufzeit bleibt hiervon aber unberührt. Natürlich können
Sie das
Darlehen auch jederzeit komplett tilgen.
|